Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen, der dann auf Abrufbasis beauftragt werden soll. Die Rahmenvereinbarung betrifft einen Dienstleistungsauftrag über besondere Dienstleistungen im Sinne von § 151 BVergG 2018 bzw. dessen Anhang XVI, nämlich den Betrieb von Teststraßen in Oberösterreich sowie die Durchführung von Laboranalysen samt zugehöriger Leistungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.