Aufgrund der Hydrogeologischen Beweissicherung, welche in den diversen Genehmigungsverfahren (BMK Genehmigungsbescheid, Geschäftszahl: BMVIT-820.375/0011-IV/IVVS4/2019) festgelegt wurden,  müssen im Rahmen  Pegel und Brunnen beprobt und gemessen werden.
Diese Ausschreibung beinhaltet die Probenahme sowie die Darstellung der Auswertungen.
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