Als wesentliche Grundlage für die wasserrechtlichen Einreichprojekte im Abschnitte S16 km 4,8 bis 23,37 ist die Rekonstruktion des Bestandsentwässerungsnetzes bzw. letztlich die Einspielung desselben (mitsamt den Informationen aus der Kamerabefahrung - nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung) in das Leitungsinformationssystem Flüssigkeiten der ASFINAG (LISyF) erforderlich.