Gegenständlich ist die Baufreimachung (Abbrucharbeiten) für das Projekt Vergabe Bauvorhaben Neubau Volksschule Saalbach-Hinterglemm.
Es kommen die Bestimmungen des BVergG 2018 in der geltenden Fassung sowie die Bestimmungen dieser Ausschreibungsunterlagen samt der auf die darin verwiesenen Bestimmungen zur Anwendung. Es wird ein offenes Verfahren unter Anwendung der großen Losregelung des § 14 Abs 3 BVergG 2018 durchgeführt. Auf das vorliegende Los Abbrucharbeiten ist die Losregelung gem § 14 Abs 3 BVergG so anzuwenden, dass die Regelungen der Vergabe im Unterschwellenbereich zur Anwendung kommen.