Öffentlich-öffentliche Kooperation gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU im Bereich der Förderung der österreichischen Wirtschaft und des Außenhandels zwischen dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Wirtschaftskammer Österreich. Exportförderung ist die staatliche Begünstigung von Absatzmöglichkeiten im Ausland, da Exportgeschäfte speziellen wirtschaftlichen und politischen Risiken unterliegen. Es werden daher Unternehmen mit Sitz in Österreich unter Betonung der positiven Effekte von Internationalisierung zum Export motiviert, um die Anzahl der exportierenden Unternehmen in Österreich zu steigern. Darüber hinaus werden bereits exportierende Unternehmen in neue Märkte geführt und bestmöglich beim Markteintritt unterstützt. Weiters erfolgt die Unterstützung von Unternehmen bei der digitalen Internationalisierung und bei der Heranführung an internationales Innovations- und Technologie-Know-how.