Für den Schutz der S16 Arlberg Schnellstraße vor Naturgefahren, welche aus der Alfenz bzw. deren Zuläufen entstehen, sind bauliche Maßnahmen umzusetzen.
Diese sind durch die gegenständlich ausgeschriebene, örtliche Bauaufsicht zu überwachen. Des Weiteren sind die Aufgaben gem. BauKG in der Ausführungsphase wahrzunehmen.
Basisangebot