Gemäß der Vereinbarung betreffend Kostenbeteiligung der Errichtung, des Betriebs und der Erhaltung der Anschlussstelle Rheintal Mitte / L45 an der A 14 Rheintal / Walgau Autobahn ist die ASFINAG im Pkt. 5.4.4 verpflichtet, die Kosten für die elektromaschinelle Erhaltung (Erneuerung, Instandsetzung, udgl.) der Pumpanlage im Unterführungsbauwerk zu tragen.
Diese Leistungen wurden wie in der Vereinbarung geregelt vom Land Vorarlberg ausgeführt und an die ASFINAG weiterverrechnet.