A1 West Autobahn
km 242,5 – km 256,5 links und rechts
Im Zuge der gegenständlichen lärmtechnischen Untersuchung ist die Schutzwürdigkeit gemäß Dienstanweisung Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen zu ermitteln und es sind mögliche straßenseitige LSM zu planen.
Die im Untersuchungsraum befindlichen Anschlussstellen St. Georgen und Oberwang sind zu berücksichtigen. Weiters sind gemäß Dienstanweisung auch andere Emittenten wie zB. Landes- und Gemeindestraßen zu berücksichtigen.
Die Bearbeitung und Ausarbeitung der lärmtechnischen Untersuchung ist nach dem ASFINAG Handbuch – Planungsanweisung Lärmschutz (HB_029_BMG) durchzuführen.
Basisangebot