Ggst. Schlussbrief betrifft die Beauftragung der Person der Wasserrechtlichen Bauaufsicht – Wasserbautechnik, welche namentlich mit dem Bescheid GZ: JE-17-01-236-114 der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf vom 04.02.2019 (WR-Behörde Burgenland) behördlich vorgeschrieben wurde.