Bei der Beschaffung dieser Leistungen handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag über eine geistige Dienstleistung, weil gemäß Auflagen des UVP-Verfahrens für den Einreichabschnitt Wettmannstätten – St. Andrä kontinuierliche Staubmessungen gemäß VDI Richtlinie 2463 durchzuführen sind.
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