Zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gem. §15a B-VG Vereinbarung über die Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden errichtet das Land Salzburg ein provisorisches befristetes Grundversorgungsquartier in 5020 Salzburg auf dem Grundstück EZ 3068, Gst.GP 2026/3, KG Liegering II. Dieses Provisorium wird mit angemieteten Standardcontainern aus der Rahmenvereinbarung Container und -systeme (GZ 2901.03416) errichtet.