Im Zuge des Gesamtprojektes ist die architektonische Bearbeitung folgender, aufgrund zeitlicher Abhängigkeit der Projektentwicklung und freigaben in einzelnen Teilbereichen durchzuführen:
1. Errichtung einer neuen barrierefreien Personenunterführung (lichte Weite 5,70m, lichte Höhe 3,00m). Parallel zur Personenunterführung angeordnete 3 Technikräume  (lichte Raumtiefe 2,80m) Personenunterführung mit Wandverkleidung
2. Treppenaufgänge mit Sichtbetonwänden und Glasbrüstungen am Bahnsteig
3. Errichtung von 2 behindertengerechten Personenliften und 2 Treppenaufgänge zu Bahnsteig 1,11 und 2, beide Lifte mit zweiseitigen Türen als Durchlader ausgebildet, Maschinenraum in Unterführungsebene, Lift-Glas-Umwehrung mit Stahlkonstruktion
4. zusätzlicher Zugang auf Lift 2 und Treppe 2 vom Niveau des nördlichen Fahrweges
5. Ausrüstung der Personenunterführung und Bahnsteige mit taktilem Leit- und Informationssystem
6. zur Errichtung der barrierefreien Personenunterführung sind das bestehenden AG, inkl. Technikgebäudes mit Fahrdienstleitung, inkl. Nebengebäude mit Notstromaggregat und Sanitäranlage sowie die Überdachung Bstg.1 abzutragen. Weiters müssen die beiden best. Treppenaufgänge der Bestandsunterführung (Ortsteilverbindung) abgeschlossen werden.
Die A+H Planungsleistung umfasst nachstehende Teilleistungen gemäß HOA:
a) Ausführungsplanung
b) Kostenermittlungsgrundlagen
c) künstlerische Oberleitung
d) technische Oberleitung
e) geschäftliche Oberleitung
Basisangebot