Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung und die anschließende Wartung eines geeigneten Kraftfahrzeugs samt fachgerechtem Fahrzeugausbau zu einem Kabelmesswagen. Der Kabelmesswagens sowie dessen Ausstattung muss dem Stand der Technik entsprechen und sämtliche Verfahren der Kabel- und Mantelfehlervorortung, Kabel- und Mantelfehlernachortung sowie Kabeltrassierung abdecken. Zudem müssen Isolations- und Hochspannungsprüfung, Tangens-Delta-Diagnosen und Teilentladungs-Messungen von Kabelanlagen angewendet werden. Der Kabelmesswagen muss das genannte Spektrum der Kabelmesstechnik für Energie-, Steuer- und Signalkabel abdecken. Die Ortungsverfahren, Spannungsprüfungen und Kabeldiagnose müssen an allen Kunststoff- und papierisolierten Kabeltypen und an Mischstrecken bis zu einer Nennspannung von min. 30 kV anwendbar sein. Hochspannungsprüfungen nach DIN VDE 0276-620/621 und IEEE 400.2 2024, müssen für die Spannungsebenen bis einschließlich 30kV vorgesehen sein.