Die Richtlinie Nr. 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm” (EU-Umgebungslärm-Richtlinie) und in weiterer Folge das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz der europäischen Union sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Lärmkarten und Maßnahmenpläne erstellen.
Ziel der Umgebungslärmgesetzgebung ist die Erfassung der Lärmbelastung in strategischen Lärmkarten und die Entwicklung von Aktionsplänen zur Vermeidung und Verminderung von Lärm.
Alle fünf Jahre werden die Lärmkarten und Aktionspläne überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.
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