Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die die Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme von Röntgengeräten und diverser anderer technischen Dentalgeräte und - Ausrüstung und Ausstattung laut Leistungsverzeichnis für öffentliche Auftraggeber nach den Bestimmungen gemäß Punkt 2 dieser Vereinbarung.