Gegenstand des Zulassungsverfahrens (Open-House-Verfahren) ist der Kauf von 2.115 Möbelhausgutscheinen/Einrichtungshausgutscheinen in drei Tranchen, somit je 705 Gutscheine, welche in weiterer Folge armutsgefährdeten/armutsbetroffenen Kindern, nach erfolgreicher Antragstellung, zur Verfügung gestellt werden sollen. Für die genauen Zulassungsmodalitäten siehe die Zulassungsunterlagen (Kapitel A - Grundlagen, Kapitel B - Liefervertrag, Kapitel C - Formblätter).