Bauliche Planungsleistungen im Sinne der Honorarleitlinie für Architekten (HOA-A) idF 01.12.2004 (Teile) – Fertigstellung einer begonnen Ausführungsplanung. Mit Rücksicht auf den geplanten Baubeginn Ende September 2021 ist die sofortige Inangriffnahme der zu erbringenden Planungsleistungen und Zurverfügungstellung der entsprechenden Kapazitäten erforderlich.
Mindestanforderung im Sinne § 114 (1) BVergG 2018 ist die Erbringung von Planungsleistungen der Ausführungsplanung und Einrichtungsplanun