Rahmenverträge für Entsorgungsdienstleistungen im Raum Steiermark (ggf. Ausweitung auf angrenzende Gebiete). Die Abfälle gilt es mithilfe befugter Entsorgungsunternehmen einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Entsorgung beziehungsweise Verwertung gemäß dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) zuzuführen. Die Vergabe erfolgt in neun Losen.