Es sind folgende Grundleistungen bei der Planung der 50Hz energietechnischen Anlagen für die ÖBB‐Anlagen vorgesehen:

Vorplanung (Projekt‐ und Planungsvorbereitung)
Entwurfsplanung (System‐ und Integrationsplanung)
Bewilligungsplanung (Einreichplanung)

Der Umfang der Grundleistungen ist im Punkt 2.4 der Aufgabenbeschreibung – Elektrotechnik (AB-ET) der ÖBB definiert.