Neubau einer Unterführung mit geänderten Fahrbahnbreiten und einer lichten Höhe von 4,20 m neben der bestehenden Unterführung. Der Kreuzungswinkel beträgt ca. 70°. Im Regelquerschnitt der Unterführung ist eine Fahrbahnbreite von 2 x ,75 = 3,50 m und ein beidseitiger Schrammbord von 0,25 m vorgesehen. Der getrennte Geh- und Radweg weist eine Breite von 2,0 m auf. Die lichte Weite der Unterführung beträgt daher 6,25 m, die lichte Höhe der Fahrbahn 4,20 m und des Geh- und Radweges 2,50 m. Die Bahn ist zweigleisig und wird elektrisch betrieben. Der bestehende Gleisabstand beträgt 4,02 m. Der Abstand von der Gleisachse zum Randbalken beträgt 2,49 m. Die Breite der Brücke zwischen den Randbalken beträgt daher 9,00 m.