Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die der Betrieb eines Verpflegungssystems mittels Essensgutscheinen in digitaler Form (Chipkarte, App) entsprechend §3Abs. 1 Z 17 EstG 1988 in ganz Österreich für die Republik Österreich (Bund), die Bundesbeschaffung GmbH sowie alle weiteren Auftraggeber gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Kundenliste, im Vergabeverfahren alle vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH