Durchführung einer ex-ante Transparenzbekanntmachung betreffend die Lieferung eines LKF-Systems für Mehrstandortkrankenanstalten, die aufgrund der Umsetzung des Gesundheitsplans 2040+ und im Zuge der Mehrstandortkrankenanstaltsbildungen erforderlich sind. In diesem Zusammenhang kommt es zu Veränderungen bei den Datenmeldungen LKF an den Bund. Im Rahmen der LKF-Meldung an den Bund ist es notwendig, einen stationären Aufenthalt als EINE Fallzahl/Aufnahmezahl darzustellen, unabhängig von den örtlich eventuell unter-schiedlichen Versorgungs- und Behandlungsorten während des Aufenthalts innerhalb der Mehrstandortkrankenanstalten. Um diese Vorgabe sicherzustellen, braucht es eine gemeinsame Plattform zu Codierung von Diagnosen und Leistungen innerhalb der Mehrstandortkrankenanstalt.