Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 20 Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen im Rahmen eines Anrufsammeltaxis (§ 38 Abs 3 Zif 2 KflG ) oder Regiotaxes. Das maximale Leistungsvolumen in dieser Region beträgt in Summe rund 2.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr; dieses Leitungsvolumen kann durch mehrere Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Es handelt sich bei einem Anrufsammeltaxi um Bedarfsverkehr. Das bedeutet, dass das Verkehrsmittel nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn mindestens ein konkreter Fahrtwunsch vorliegt. Dienstleistungen im Rahmen des Regiotaxes werden gemäß Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erbracht. Diese Dienstleistungen stehen nur einem geschlossenen Teilnehmerkreis, welcher von der VVT im Rahmen eines Leistungsabrufes bekannt gegeben wird, zur Verfügung.