Schaltungen in diversen Medien in Höhe von € 80.200 sowie Agenturpauschale in Höhe von € 6.000 Das Vorliegen der gegenständlichen Meldepflicht musste erst dahingehend geklärt werden, ob direkte Zahlung der einzelnen Schaltungskosten an die Medien möglich ist und daher keine Meldepflicht gegeben wäre. Dies wurde (erst am 21.1.2020) verneint, daher erfolgt die Meldung mit 22.1.2020).