Abschluss eines Rahmenvertrages im Zuge einer Direktvergabe gemäß § 31 Abs 11. Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass es sich gegenständlich um einen Rahmenvertrag ohne Mengenbindung handelt, und keine Mindestabrufmenge vereinbart wird.
Der vorliegende Rahmenvertrag dient zur raschen und effizienten Bestellung und Ausführung von regelmäßigen Katasterschlussvermessungsleistungen nach tatsächlichem Bedarf des Auftraggebers.
Basisangebot