Ausschreibungsgegenständlich waren (geringfügige) Planerleistungen sowie die örtliche Bauaufsicht inkl Baukoordination gemäß BauKG. Die Planerleistungen umfassten insb die Naturmaßaufnahme und die Erstellung von Leistungsverzeichnissen; außerdem war die Durchführung von Vergabeverfahren gemäß BVergG 2018 ausschreibungsgegenständlich.