Der Auftraggeber beabsichtigt, in den Stiegenhäusern diverser Pensionistenwohnhäuser Absturzsicherungen (Poller und Bügel) anbringen zu lassen. Zu diesem Zweck wurde ein unbefristeter Rahmenvertrag mit einem bestimmten Kündigungsverzicht mit einem Unternehmer abgeschlossen. Der Auftraggeber darf während der Laufzeit des Rahmenvertrags Abrufe tätigen.