Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung nach Vorgaben des Auftraggebers ohne gesetzliche Bindung

Die LASK Arena GmbH & Co KG bzw. deren Projektgesellschaften besitzen grundsätzlich keine öffentliche Auftraggebereigenschaft. Mit der Teilnahme an dieser Ausschreibung erklärt sich der Bewerber ausdrücklich und unwiderruflich damit einverstanden, dass gegenständiges Ausschreibungsverfahren nicht nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes oder der ÖNORM A 2050 oder der Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (RL 2014/24/EU) durchgeführt wird und verzichtet ausdrücklich und unwiderruflich auf eine Anfechtung des gegenständigen Ausschreibungsverfahrens.