Das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG) schreibt vor, dass die Geräuschbelastung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, an Haupteisenbahnstrecken sowie in der Umgebung von Großflughäfen in Lärmkarten zu dokumentieren ist. Gemäß den Vorgaben des Bundes-LärmG hat die ASFINAG im Jahr 2017 einen Lärmkataster für das hochrangige Straßennetz Österreichs veröffentlicht.
Die zugrundeliegenden Lärmkarten müssen nun gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz im Jahr 2022 neu erstellt werden. Als Basis dafür soll der 2017 erstellte Emissionskataster aktualisiert bzw. neu erstellt werden.
Dies bedingt eine verkehrstechnische und lärmtechnische Bearbeitung.
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