Für die Umsetzung der Winter Deaflympics 2027 beabsichtigt der AG, Teile der Gesamtorganisation auszulagern und einen externen Wirtschaftsteilnehmer mit der Erbringung bestimmter Dienstleistungen zu beauftragen. Bei den gegenständlichen Leistungen handelt es sich um besondere Dienstleistungen im Sinne des § 151 BVergG 2018.