Im Bereich km 8,247 quert ein Radweg (Kaltenbrunnerstraße) die Eisenbahntrasse, dieser wird im Zuge des 2-gleisigen Ausbaues auf km 8,292 verschoben. Aufgrund der erforderlichen Mindestdurchfahrtshöhe von 2,75 m in der Straßenachse und des hohen Grundwasserspiegels sind eine geschlossene Rahmenkonstruktion inklusive anschließenden Wannen in wasserundurchlässiger Ausführung zu errichten. In den dem eisenbahnrechtlichen Genehmigungsbescheid ursprünglich zugrundeliegenden Einreichunterlagen war die Unterführung des Radweges bei km 8,356 situiert und verschiebt sich auf km 8,292.
 
Die gegenständliche Ausschreibung beinhaltet die folgenden geplanten Baumaßnahmen:
-Rodungsarbeiten und Abtragsarbeiten
-Errichtung der Radwegunterführung bzw. des Bahntragwerks (Betonbauarbeiten inkl. Baugrubensicherungsmaßnahmen) in 2 zeitlich getrennten Bauphasen,
-Herstellung des Bahn-Unterbaus im Brückenbereich (Bodenauswechslung, Dammschüttungen, exkl. Tragschichten),
-Errichtung der Entwässerung und Kabelwege inkl. Kabelumlegungen,
-Errichtung einer Pumpstation inkl. eines Versickerungsbeckens,
-Errichtung einer provisorischen Versickerungsanlage während der Bauherstellung,
-Einbau von Unterschottermatten
 
Als Schnittstelle im Bereich des Baugrubenaushubs zum übergeordneten Gesamtprojekt wird das Unterbauplanum definiert. Die Dammschüttung für den 2-gleisigen Ausbau außerhalb des Brückenbereichs, sowie generell der Gleisunter-und Oberbau sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
Der beidseitige Radweganschluss wird gesondert ausgeschrieben und ausgeführt. Der Drainagestreifen sowie die Asphaltierungsarbeiten im Bereich der Unterführung werden ebenfalls erst im Zuge der Radweganschlüsse ausgeführt.