Im März 2019 wurde die EU-VO 2019/817 für Interoperabilität verlautbart, wonach die Mitgliedstatten verpflichtet wurden die bestehende Applikationen Schengen Information System (SIS), Visa Information System (VIS) und European Dactyloscopy (EURODAC) und die in Entstehung befindlichen Systeme Entry Exit System (EES), European Travel Information and Authorization System (ETIAS) und European Criminal Records Information System – Third Country Nationals (ECRIS-TCN) miteinander zu verlinken und über das European Search Portal (ESP) abfragbar zu machen. Daraus resultiert eine notwendige Anpassung der bestehenden organisatorischen und technischen Geschäftsprozesse, welche zwingend einen Prozessmanagement Ansatz erfordern.Für eine erfolgreiche Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderungen ist daher eine Analyse der Prozesse im Hinblick auf die künftigen Anforderungen auf die aktuellen Geschäftsprozesse mittels einer BPM-Software erforderlich,