Ausschreibungsgegenständlich ist ein Dienstleistungskonzessionsvertrag (§ 6 Abs 1 BVergGKonz 2018) über den Betrieb eines Eislaufplatzes im Ehrenhof des Schlosses Schönbrunn. Der Eislaufplatz soll im Jahr 2022 durchgehend vom 10.01.2022 bis 15.03.2022 betrieben werden; im Jahr 2023 soll der Eislaufplatz durchgehend vom 09.01.2023 bis 07.03.2023 betrieben werden. Dabei ist die Zeit des Auf- und Abbaus des Eislaufplatzes miteingerechnet.