Lieferung, Anpassung und Integration einer Head End System Funktionalität (HES) für das beschaffte IMS-Zählersystem inkl. 10 Jahre Wartung. Erläuterung zu Punkt q) Es gilt richtig: Der Auftraggeber stützt sich auf § 365 Abs 3 Z 5 und 6 BVergG und macht die Vergabe nachträglich bekannt gem. § 365 Abs 4 BVergG.