Die AG beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit zwei Unternehmen zur Beauftragung von Schilf- und Schlammbewirtschaftungsarbeiten, wobei die AG beabsichtigt unmittelbar von dem Bestbieter (also der nach den Zuschlagskriterien erstgereihten Bieter) unmittelbar zu den im Letztangebot des Bestbieters angebotenen Konditionen abzurufen, also den Leistungsvertrag (Kapitel C3) abzuschließen.