Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss eines Leistungsvertrags über die Leistungen der ÖBA und der Fachbauaufsichten (ausgenommen Elektro). Die örtliche Fachbauaufsicht Elektro wird durch den Elektro-Planer selbst vorgenommen und ist somit nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Auch die Leistungen des Baustellenkoordinators werden von einem externen Konsulenten erbracht und sind somit nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.