Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Dienstleistung der technischen Beratung und Projektbegleitung bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Straßenbahnen und Bussen. Es werden die nach Beurteilung der Auswahlkriterien besten 3 Bewerber in der zweiten Stufe des Verfahrens zur Abgabe eines Angebotes eingeladen. Die Vergabe erfolgt nach dem Bestbieterprinzip, dh die Rahmenvereinbarung wird mit einem Bieter – dem Bestbieter geschlossen. Die Höchstmenge der aus der Rahmenvereinbarung abrufbaren Leistungen betragen Euro 200.000 p.A, wobei die Verteilung der Abrufe ausschließlich über die gesamte Laufzeit bzw. die allenfalls verlängerte Laufzeit der Rahmenvereinbarung betrachtet wird und jährlich starken Schwankungen unterliegen kann. Der AG behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Nähere Informationen erhalten Sie in den Teilnahmeunterlagen.