Objektsplanung im Zusammenhang mit der Errichtung einer Straßenunterführung in Form eines geschlossenen Stahlbetonrahmens in Seitenlage sowie Abtrag des Bahndammes und einschieben des Objektes im Rahmen einer betrieblich zu vereinbarenden Dauersperre. Im Anschluss werden beidseits Wannenbauwerke zur Überwindung des Höhensprungs zu den nebenliegenden Grundstücken errichtet. Das Objekt kommt nicht im Grundwasser zu liegen, so dass die Herstellung ohne Sicherung in offenen Baugruben erfolgen kann. Für die Entwässerung der Straßenunterführung ist eine Hebeanlage zu errichten. Zudem werden auf der Seite Staatsgrenze Einlaufbauwerke zur Fassung der Bahngräben erforderlich
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