Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF durch ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im sogenannten Oberschwellenbereich zum Abschluss eines Vertrages nach einer dem Modell einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ähnlichen Vereinbarung