Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Zurverfügungstellung und der Betrieb von Schutzunterkünften für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder an verschiedenen Standorten im Bundesland Salzburg unter Berücksichtigung der regionalen Bedarfe. Vorzusehen sind insgesamt mindestens 27 Plätze für Frauen (und deren Kinder). Dabei sind aus den Bezirken Flachgau, Tennengau, Lungau, Pongau und der Stadt Salzburg mindestens drei Standorte in jeweils unterschiedlichen Bezirken einzurichten.