Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Planung und Lieferung sämtlicher für die Errichtung von Zäunen erforderlicher Materialien sowie die fachliche Begleitung der Montagearbeiten durch den Auftraggeber oder optional die vollständige Errichtung der Zäune einschließlich aller erforderlichen Zusatz und Nebenleistungen.