Gemäß den §§ 31a und 34b Eisenbahngesetz 1957 - EisbG sind dem Antrag auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung alle projektrelevante Fachgebiete umfassenden Gutachten bzw. dem Antrag auf Erteilung der Betriebsbewilligung eine Prüfbescheinigung beizuschließen.