Laut Einreichunterlagen und Bescheid zum Abschnitt Mitte des Vorhabens Qualitätssicherung Schnellbahn Wien wird im Wesentlichen festgehalten, dass keine über den Bestand hinausgehenden erschütterungstechnischen Maßnahmen zu treffen sind. Der Bestand wird jedoch an bestimmten Stellen geändert (zb. neue Lage der Weichen). Um die Gleichwertigkeit sicherstellen und bautechnisch gewährleisten zu können, sind gutachterliche Beratungen (und Stellungnahmen) notwendig. Darüber hinaus sind im Bereich der schweren Tiefbauarbeiten (Einbringen Bohrpfähle, Abriss bestehende Stützmauern) in ausgewählten Gebäuden erschütterungstechnische Messungen durchzuführen. Diese werden mit dem gegenständlichen Verfahren beauftragt.
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