Der Auftraggeber, die Gemeinde Oberndorf, beabsichtigt auf dem Planungsgebiet (Parzellennummer 755) die Errichtung einer neuen regionalen 6-gruppigen Kinderbetreuungseinrichtung. Auftragsgegenstand ist die eigenverantwortliche technische und kommerzielle Abwicklung des gesamten Bauvorhabens einschließlich der baulichen Umsetzung durch einen Generalübernehmer. Der Auftrag umfasst die Beauftragung eines dritten Planers und die Koordination und Überwachung der Planung sowie der bauausführenden Leistungen durch den Auftragnehmer jeweils in dessen eigenen Namen, jedoch auf Rechnung des Auftraggebers. Optional gehört zum Auftragsgegenstand auch die Zwischenfinanzierung des Projektes und optional die Beauftragung von Fachplanern.