Vergabeverfahren zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages: Notfallbasisausbildung für TurnusärztInnen der Basisausbildung lt. Ärzteausbildung 2015. Die Abgabe der Angebote hat in Papierform zu erfolgen. Der AG weist darauf hin, dass es sich um kein klassisches offenes Verfahren gem. BVergG handelt, sondern um ein Verfahren zur Vergabe besonderer Dienstleistungen gem. § 151 BVergG, wonach der AG nicht an den klassischen Ablauf eines offenen Verfahrens gem. § 112 BVergG gebunden ist. Es gelten ausschließlich die Verfahrensbestimmungen in den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen.