Aufgrund der geplanten Gebäudeabbrüche (Kesselhaus Obj. 16, Feuerwehr Obj.15) sind zur Aufrechterhaltung der Versorgung der bestehenden Gebäude die Fernwärmeleitungen zu verlegen. Dafür müssen Leitungsführungen inkl. Schachtbauwerke umgesetzt werden.
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