Im Zuge der Schad und Störstofferkundung wurde festgestellt, dass in sämtlichen leerstehenden Wohnungen asbesthaltige Fußbodenbeläge verbaut wurden.
Da es sich in den Räumlichkeiten zumeist um den selben Bodenbelag handelt, wurde dieser vermutlich als Grundausstattung bei der Errichtung dieses Objektes eingebaut.
Um mit den Sanierungsarbeiten beginnen zu können werde diese Schadstoffe vorab entfernt und fachgerecht entsorgt.
Gemäß Schad und Störstoffgutachten wurden auch asbesthaltige Innenfensterbänke verbaut welche ebenfalls gesondert entsorgt werden müssen.
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