Das Sozialministerium/BMAW wurde mit der Vollziehung des Ausbildungsgesetzes als Kern der Initiative AusBildung bis 18 betraut. Dies bedeutete nicht nur in der Vorlaufzeit der Reform bis zum Inkrafttreten im Juli 2017, sondern vielmehr laufend für die mit der Umsetzung betraute Sektion III des BMAW die Notwendigkeit der Wahrnehmung zahlreicher und komplexer zusätzlicher Aufgaben und Kompetenzen, die einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand und neue Anforderungen darstellen.