Zur Ausschreibung gelangt der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung mit einem Unternehmer (Partei der Rahmenvereinbarung), an den während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (4 Jahre sowie ein weiteres Optionsjahr) – unter Einhaltung der gesellschaftsrechtlichen Vorgaben – Aufträge über die Prüfung von Einzeljahresabschlüssen der Konzernunternehmen sowie über die Prüfung des Konzernabschlusses vergeben werden können (Prüfung UGB und IFRS Package, Erstellung Art 11 Berichte sowie Prüfung freiwilliger Abschlüsse).
Weiters sind von der abzuschließenden Rahmenvereinbarung folgende Leistungen umfasst, die von den abrufberechtigten Unternehmen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung gesondert – je nach Aktualität und Umfang – beauftragt werden können:
• Zusätzliche Leistungen, die sich im Zusammenhang mit den Aufgaben eines Abschlussprüfers ergeben und nicht von den Prüfungsleistungen gemäß dem vereinbarten Prüfungshonorar erfasst sind,
• Berichtsprüfung über die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß § 267a UGB sowie
• ISAE 3402 Typ II-Prüfung.
Der geschätzte Auftragswert aller Leistungspakte der Rahmenvereinbarung beträgt aus derzeitiger Sicht bei einer Laufzeit von 5 Jahren (inkl Optionszeitraum) rund EUR 15 Mio (netto). Das maximale Gesamtabrufvolumen (Höchstmenge) aus der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt EUR 23 Mio (netto) bei einer Laufzeit von 5 Jahren (inkl Optionszeitraum).