Die in der Pensionsversicherungsanstalt eingesetzte Hardware für die im Einsatz befindliche Call Center-Lösung Voxtrone (VCC) ist bereits veraltet und erreicht demnächst das Ende ihres Lebenszyklus. Aus diesem Grund ist unter anderem die Beschaffung und Implementierung von Lizenzen sowie erforderlichen Dienstleistungen für ein Software-Upgrade der VCC-Lösung erforderlich. Die Leistungserbringung erfolgt durch eine Vertragsänderung bzw. Erwieterung gemäß § 365 Abs. 3 Z 2 BVergG 2018 aufgrund einer Vertragsänderungsklausel in einem auf Basis des Vergabeverfahrens ProTel im Jahr 2015 abgeschlossenen unbefristeten Wartungsvertrages mit der gegenständlich begannt gegebenen Auftragnehmerin.